Wasserschaden – Was tun im Ernstfall?

Wasserschaden – Was tun im Ernstfall?

Juli 2026

Ein Wasserschaden kann plötzlich auftreten und erhebliche Schäden an der Wohnung und der Liegenschaft verursachen. Ob ein Rohrbruch, eine defekte Waschmaschine oder ein undichtes Dach – schnelles Handeln ist wichtig. Dieser Überblick zeigt dir, was du im Ernstfall tun solltest.

 

Wenn du einen Wasserschaden bemerkst, solltest du folgende Massnahmen ergreifen:

- Wasserzufuhr abstellen, wenn die Ursache bekannt ist

- Elektrische Geräte im betroffenen Bereich ausschalten

- Möbel in Sicherheit bringen

- Schäden dokumentieren (Fotos machen)

- Vermieter oder Verwaltung sofort informieren

 

Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, einen Wasserschaden unverzüglich dem Vermieter oder der Verwaltung zu melden.


Wer kommt für die Kosten auf?

Wer für die Kosten aufkommt, hängt von der Ursache des Wasserschadens ab.

Mögliche Fälle:

- Rohrbruch oder Gebäudeschaden: meist Sache des Vermieters bzw. der Gebäudeversicherung

- Defekte Haushaltsgeräte oder Einrichtungsgegenstände des Mieters: Kosten gehen zu Lasten der Hausratversicherung des Mieters

- Schäden durch eigenes Verschulden: Mieter haftet unter Umständen selber

 

Fazit:

Bei einem Wasserschaden zählt vor allem schnelles Handeln. Sichere die Wohnung, dokumentiere den Schaden und informiere umgehend den Vermieter oder die Verwaltung. So können Folgeschäden vermieden und die Verantwortlichkeiten geklärt werden. 

Auch wenn der Schaden anfangs klein erscheint, kann Feuchtigkeit langfristig zu Schimmel und weiteren Problemen führen. Deshalb sollten betroffene Stellen immer fachgerecht überprüft und getrocknet werden.