Renovieren in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

Renovieren in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

April 2026

Grundsatz - Zustimmung des Vermieters einholen

Bauliche Veränderungen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Sollten grössere Veränderungen geplant sein, so soll man sich idealerweise zuerst mit der Verwaltung resp. dem Vermieter absprechen. Dazu gehören auch Verkleidungen von Balkonen und/oder Katzennetze, welche das Erscheinungsbild der Liegenschaft verändern.

 

Kleinere Schönheitsreparaturen sind meist erlaubt 

Unproblematisch sind in der Regel kleinere Veränderungen. Dazu gehören:
•Wände streichen
•Kleine Löcher bohren (z. B. für Regale oder Bilder)

•Austausch von Lampen oder Duschköpfen

Wichtig: Die Wohnung muss beim Auszug wieder im Original-Zustand übergeben werden. Farbige Wände müssen somit wieder weiss gestrichen werden, sollte dies nicht durch die Verwaltung und/oder einen Nachmieter so übernommen werden.

 

Fazit 

Renovieren in der Mietwohnung ist in vielen Fällen möglich – solange es sich um oberflächliche Veränderungen handelt. Sobald jedoch die Substanz betroffen ist, sollte immer vorher das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Das spart Ärger und unnötige Kosten.