Haustiere in der Mietwohnung – Rechte und Pflichten
März 2026
Viele Mieterinnen und Mieter möchten auch in der Wohnung nicht auf ihr Haustier verzichten. Doch was ist in der Schweiz erlaubt? Dieser Überblick zeigt dir die wichtigsten Rechte und Pflichten rund um Haustiere in Mietwohnungen.
Darf ich in der Mietwohnung ein Haustier halten?
Grundsätzlich ist Tierhaltung nach Schweizer Mietrecht erlaubt – aber nicht uneingeschränkt. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Häufige Varianten sind:
- Tierhaltung erlaubt
- Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters
- Einschränkungen für bestimmte Tiere
Kleintiere: Meist erlaubt
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder kleinere Vögel darfst du in der Regel ohne Erlaubnis halten, solange:
- keine starken Gerüche oder Lärm entstehen,
- die Tiere artgerecht gehalten werden,
- keine Schäden an der Wohnung entstehen.
Hunde und Katzen: Oft Zustimmung nötig
Bei Hunden und Katzen darf der Vermieter in der Schweiz eine vorgängige Zustimmung verlangen. Hole diese unbedingt schriftlich ein.
Ob ein Tier erlaubt wird, hängt oft von diesen Faktoren ab:
- Grösse und Verhalten des Tieres
- Wohnungsgrösse
- Anzahl Tiere
- Rücksicht auf Nachbarn
Deine Pflichten als Tierhalter
Wenn du ein Haustier hältst, trägst du die Verantwortung. In der Schweiz haftest du für Schäden, die dein Tier verursacht. Achte besonders auf:
- Vermeidung von Lärm (z. B. dauerhaftes Bellen)
- Sauberkeit in Wohnung und Gemeinschaftsflächen
- Einhaltung der Hausordnung
Haustiere sind in Schweizer Mietwohnungen oft erlaubt – vor allem Kleintiere. Für Hunde und Katzen brauchst du jedoch häufig die Zustimmung des Vermieters. Wer den Mietvertrag beachtet, Rücksicht nimmt und Verantwortung übernimmt, kann auch in einer Mietwohnung problemlos mit Haustier leben.